Unsere Bedingungen
1.) Allgemeines
Die Bezahlung erfolgt zu Beginn der vereinbarten Nutzungsdauer, eventuelle Mehrkosten (verspätete Rückgabe, Selbstbehalte bei Schadensfällen, Mehrkilometer etc.) sind unmittelbar nach Rückgabe des Fahrzeugs fällig.
Der Mieter erhält das Fahrzeug in ordnungsgemäßem sauberem und fahrbereitem Zustand inkl. Verbandspaket, Pannendreieck und Warnweste. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und es bei der Stelle zurück zugeben, bei der er es übernommen hat. Den Treibstoff stellt der Mieter. Das Fahrzeug wird vollbetankt übergeben und muss mit vollem Tankstand zurückgegeben werden. Der Mieter muss das Fahrzeug selbst lenken. Bei Fahrzeugübernahme erhält der Vermieter Einsicht in den Führerschein des Mieters und kopiert diesen.
Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der STVO und haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden. Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen, von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Vereinten Nationen ausgestellten Führerscheines der (österreichischen) Gruppe B sein. Der Vermieter ist berechtigt, auch ohne Angabe von Gründen die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern.
Bei Übergabe des Fahrzeugs vom Vermieter an den Mieter wird das Fahrzeug gemeinsam von beiden Parteien besichtigt und etwaige Vorschäden gemeinsam eruiert und am Mietvertrag vermerkt.
Das Mietfahrzeug ist ordnungsgemäß zugelassen und Haftpflicht- und Vollkasko versichert. Im Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung durch den Mieter zu bezahlen,
Selbstbehalt pro Kasko-Schaden | EUR 500,- |
Selbstbehalt pro Haftpflicht Schaden | EUR 500,- |
2.) Entgelt
Das Mietentgelt ist der im Mietvertrag ausgewiesene Betrag inkl. 20 % MwSt. Als Grundlage für die Berechnung des Mietpreises dient die Anzahl der gemieteten Tage, wobei 24 Stunden einen Tag darstellen. Jeder neue begonnene Tag wird voll verrechnet. Der Mietpreis errechnet sich aus der aktuell gültigen Preisliste. Die Miete wird bei Übernahme des Fahrzeugs berechnet und ist inkl. gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Gebühren ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
3.) Übernahme/Rückgabe
Die Fahrzeuge können werktags zu den Geschäftszeiten abgeholt und zurückgegeben werden. Die Rückgabe des Fahrzeugs hat am Tag des Endes der Mietdauer pünktlich am Ort der Übernahme zu den bekannten Geschäftszeiten zu erfolgen. Das Fahrzeug ist persönlich an den Vermieter oder eine vom Vermieter beauftragte bzw. bevollmächtigte Person zu übergeben. Der Vermieter ist jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt das Mietobjekt zurückzuverlangen und im Falle des Verzuges durch den Kunden auf dessen Kosten in Besitz zu nehmen. Das Fahrzeug wird gereinigt übergeben und muss in ordnungsgemäßem, einer normalen Benutzung entsprechenden Zustand, retourniert werden. Bei übermäßiger, über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehender Verschmutzung des Fahrzeugs ist eine Reinigungspauschale unverzüglich vom Mieter zu entrichten. Die Höhe dieser Pauschale richtet sich nach tatsächlichem Aufwand. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter den laut Preisliste entsprechend höheren Mietpreis umgehend zu entrichten. Der Vermieter behält sich eine Verrechnung von eventuell entgangenen Mieterlösen (Nachmieter) vor. Der Mieter trägt die Kosten für zusätzlichen Aufwand des Vermieters (Verlust der Fahrzeugschlüssel bzw. des Zulassungsscheines etc.). Bei vorzeitiger Rückgabe hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Kosten Rückerstattung.
4.) Fahrzeugbenutzung
Der Mieter hat das Fahrzeug rücksichtsvoll zu fahren und pfleglich zu behandeln. Motoröl, Kühlwasser und Reifendruck sind regelmäßig zu kontrollieren. Im Fahrzeug gilt Rauchverbot. Die Mitnahme von Haustieren muss vorab mit dem Vermieter abgeklärt werden, und darf dann anschließend nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen erfolgen. Das Fahrzeug darf nicht für gewerbliche Personentransporte verwendet werden. Die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen ist verboten. Dem Mieter ist es untersagt das Fahrzeug an Dritte zur Nutzung weiterzugeben.
5.) Verhalten bei Unfall
Sollte der Mieter an einem Schadensfall beteiligt sein, so ist von ihm ausnahmslos das im Fahrzeug befindliche internationale Schadensformular vollständig auszufüllen. Vom Unfall selbst ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Unabhängig vom Verschulden verpflichtet sich der Mieter sämtliche Schäden, die nicht durch die aufrechten Haftpflicht- und Kaskoversicherung gedeckt sind, so im Besonderen den Selbstbehalt und eingetretene Wertminderung zu tragen. Für Unfallschäden am Fahrzeug, die durch Trunkenheit oder Übermüdung am Steuer, Überlassung des Steuers an Dritte, nicht lenkungsberechtigte Personen oder sonstige grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen werden, haftet alleine der Mieter.
6.) Sonstiges
Für sämtliche wie immer gearteten Verkehrs- und Verwaltungsübertretungen haftet ausschließlich der Mieter. Der Mieter bestätigt und erklärt mit der Unterfertigung dieses Vertrags, den Vermieter aus allen wie immer gearteten Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Es ist grundsätzlich nicht gestattet mit dem Mietfahrzeug das österreichische Staatsgebiet zu verlassen. Abweichende Vereinbarungen mit dem Vermieter sind möglich. Alle vom Vermieter angebotenen Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgerüstet. Abänderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der gesonderten schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
„Der angeführte Übernehmer hat den Wagen in ordnungsgemäßem Zustand übernommen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters zuständig.
Mit seiner Unterschrift am Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und anerkannt hat.
Der Mieter ist mit einer Speicherung seiner persönlichen Daten durch den Vermieter für die Zwecke der Vertragsabwicklung und – dokumentation einverstanden.